Klartext
Naturschutz, Windmessungen, Genehmigungen – Fragen und Antworten finden Sie hier
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Grundsätzliche wirtschaftliche, rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden geprüft und positiv bewertet.
Die Standorte und die Zufahrtswege der Transporte für die Windenergieanlagen werden festgelegt. Zudem wird die Kabeltrasse geplant, über die der Strom abgeführt wird.
Die Genehmigungsbehörde erteilt nach rund 6- 12-monatiger Prüfung die Baugenehmigung.
Mit Gebotszuschlag erhält der Windparkbetreiber eine gesicherte Vergütung in Höhe des Vergütungstarifs inkl. eines maximalen standortabhängigen Vergütungszuschlags von 29%.
Die Auflagen aus der Genehmigung sowie Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnehmen werden umgesetzt.
Über einen Zeitraum von mindestens einem zusammenhängenden Jahr wird mit einem LiDAR-Gerät die Windgeschwindigkeit in unterschiedlichen Höhen gemessen.
Die für den Bau der Anlagen notwendigen Grundstücke müssen vom Investor angepachtet werden.
In den vielen vom Investor zu erstellenden Gutachten muss dieser darstellen, wie die Eingriffe in die Natur, das Landschaftsbild, der Artenschutz sowie der Schall und Schattenwurf zu bewerten sind. Die Gutachten werden von Experten geprüft und Maßnahmen erarbeitet, die dem Windparkbetreiber für den zukünftigen Betrieb der Windenergieanlagen auferlegt werden.
Der Windparkbetreiber bewirbt sich gemäß dem EEG-Ausschreibungsverfahren mit einem Vergütungstarif, der den wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlagen ermöglicht, gleichzeitig aber auch mit den Vergütungstarifen der anderen Bewerbern mithalten kann.
Die finanzierenden Banken haben sämtliche Genehmigungsunterlagen, Windmessungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Pacht- und andere Verträge geprüft, und geben dem Windparkbetreiber den Kredit zur Finanzierung des geplanten Windparks frei.
Der Windpark hat für 25 Jahre eine Betriebsgenehmigung. Wenn nach dieser Zeit eine gutachterliche Prüfung einen sicheren Weiterbetrieb der Windenergieanlagen bescheinigt, kann der Windpark um bis zu 10 Jahre weiter betrieben werden.