
Windpark Projekt Zeller Blauen
Auf dem Höhenrücken Zeller Blauen planen die bürgereigenen Elektrizitätswerke Schönau gemeinsam mit dem Windenergieanlagenhersteller ENERCON einen Windpark mit bis zu neun Windrädern. Das Projekt entsteht auf Flächen der Gemeinden Zell im Wiesental und Kleines Wiesental – Grundlage ist der gültige Flächennutzungsplan.
Über den Abschluss von Flächennutzungsverträgen sollen auch weitere direkt an den Höhenrücken angrenzende Gemeinden am Projekt beteiligt werden und somit von einem interkommunalen Windpark profitieren. Die Gemeinde Böllen hat sich bereits zum Windpark Zeller Blauen bekannt und dem Vertrag zugestimmt.
Das Windparkprojekt „Zeller Blauen“ entstand 2012 im Zuge eines von den Gemeinden Zell, Kleines Wiesental und Häg-Ehrsberg erstellten Teilflächennutzungsplans, in welchem ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen auf dem Zeller Blauen ausgewiesen wurde. Auf dieser Basis wurde eine viermonatige Windmessung mit unzureichenden Ergebnissen in Hinblick auf Datenverfügbarkeit und Windhöffigkeit durchgeführt, woraufhin das Projekt vorerst beiseitegelegt wurde.
Zwei Jahre später im Jahr 2015 wurde eine erneute Messung über einen verlängerten Zeitraum von 16 Monaten durchgeführt, auf dessen Basis eine zuverlässige Aussage über die Windhöffigkeit sowie das Ertragspotential mit derzeitig verfügbarer Anlagentechnologie getroffen werden konnte. Mit diesem Ergebnis kam die EWS zu dem Schluss, dass zusammen mit dem Anlagenhersteller ENERCON als Projektpartner ein sinnvoller Betrieb der Anlagen auf dem Zeller Blauen möglich sein kann.
Nach erfolgreicher Flächensicherung kann mit der Projektplanung begonnen werden.
Diese umfasst u.a.:
- Untersuchung der topographischen Gegebenheiten des Höhenrückens im Hinblick auf Windpotential und Standorterschließung
- Windgutachten
- Schall- und Schattengutachten
- Artenschutzrechtliche Untersuchungen
Nach Einreichung und Genehmigung aller gemäß BImSchG erforderlicher Unterlagen beim Landratsamt geht der Windpark gemäß EEG 2017 in die Ausschreibung und kann nach Erhalt eines Zuschlags realisiert werden. Der Betrieb der Anlagen kann bei optimalem Planungsprozess frühestens ab dem Jahr 2021 erfolgen.
Daten eines Windparks mit bis zu neun Anlagen
Stromerzeugung pro Jahr
Versorgung durch Windenergie
CO2 können pro Jahr vermieden werden.